Die Buchhaltungskönig GmbH sucht Mitarbeiter (m/w/d) mit oder ohne abgeschlossener Ausbildung im kaufmännischen Bereich.
Sie erschaffen Werte, wir kümmern uns um Ihre Löhne.
Im Baugewerbe werden Arbeitnehmer:innen mit dem sogenannten Baulohn entlohnt.
Der Baulohn berücksichtigt unter anderem, dass Arbeitnehmer:innen in der Regel nicht ganzjährig auf der Baustelle arbeiten. Des Weiteren gelten weitere Besonderheiten, für die es spezieller, regelmäßiger Schulungen bedarf. Wir von Baulohnkoenig.de erfüllen diese Voraussetzung und bieten Ihnen eine
Rundum-Betreuung und kümmern uns um alle Belange einer modernen Baulohn-Buchhaltung.
Die benötigten Daten können Sie uns nach Ihren Wünschen komplett digital, per Fax/Mail oder in Papierform einreichen. Sprechen Sie uns an.
Bauhauptgewerbe
- Bauunternehmen
- Rohbau, Hoch- und Tiefbau
- Dachdecker
- Gerüstbau
- Bautrocknung
- Abrissunternehmen
- weitere Unternehmen, die sich auf Spezialbauvorhaben spezialisiert haben, die Reparaturen und Instandsetzungen bestehender Bauwerke durchführen
usw.
Baunebengewerbe
- Maler
- Zimmerleute
- Fliesenleger
- Stuckateure
usw.
Wenn Sie im Baugewerbe tätig sind und Arbeitnehmer beschäftigen, die mehr als 850 € brutto monatlich verdienen, müssen Sie diese als sog. „Baulohn“ abrechnen. Dabei geht es um eine spezielle Lohnberechnung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass viele Bauarbeiter auf Stundenbasis bezahlt werden und ihre Arbeitszeit von Woche zu Woche nach Auftragslage und witterungsbedingten Einflüssen stark schwanken kann.
Aufgrund der hierzulande herrschenden Witterungsbedingungen wird bei den Lohnkosten im Baugewerbe berücksichtigt, dass eine ganzjährige Beschäftigung in der Regel nicht möglich ist. Frost, Schnee oder andere Witterungsumstände machen Unterbrechungen notwendig - um Ihren Bauunternehmen hier einen Ausgleich zu geben, wird je nach Umständen Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld bzw. ein Zuschuss zum Wintergeld bezahlt. Die Berechnung ist hochkomplex. Demzufolge wird dieser spezielle, in hohes Maß an Fachwissen verlangende Lohn an Arbeitnehmer im Baugewerbe gezahlt, die sich oft im Freien aufhalten.
Für die Baulohnregelungen ist die SOKA-Bau maßgebend
Unternehmen müssen sich bei der Berechnung für den Baulohn an die Vorgaben der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) halten. Viele unterschiedliche Arbeitseinflüsse beeinträchtigen den Arbeitsablauf auf dem Bau maßgeblich. Arbeitsunterbrechungen durch schlechtes Wetter oder andere Zwischenfälle führen zu Unregelmäßigkeiten bei der Lohnabrechnung für Bauarbeiter.
Wenn Ihre Mitarbeiter keine Facharbeiter oder leitenden Angestellten sind, aber dennoch am Bau beteiligt sind, müssen Sie diese ebenfalls nach den Grundsätzen des Baulohns bezahlen, damit sie die gleichen Vorteile genießen wie Ihre anderen Mitarbeiter:innen. Die SOKA-Bau sieht verschiedene Arten von Urlaubs- und Rentenansprüchen vor, die davon abhängen, ob ein(e) Arbeiter:in als Facharbeiter:in oder in leitender Funktion gilt oder ob er oder sie überhaupt keine Qualifikation hat.
In der SOKA-Bau werden zwei Institutionen vereint:
Bauarbeiter:innen sind einer Vielzahl von schlechten Bedingungen ausgesetzt, darunter Lärm durch laute Geräte, gefährliche Materialien, extreme Temperaturen sowohl im Sommer wie auch in den Wintermonaten, schlechte Belüftung sowie Verletzungsgefahren durch herabfallende oder hervorstehende Gegenstände. Da auf Baustellen eventuell auch der Arbeitgeber wechselt und es an festen Arbeitsstandorten mangelt, muss das Gewerbe maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. Die Sozialkassen der Bauwirtschaft bieten somit allen Beteiligten viele Vorteile.
Die Soka-Bau ist allerdings nicht die einzige Sozialkasse in diesem Gewerbe. Es gibt noch weitere Sozialkassen. Da sich die Kasse aus verschiedenen Vereinigungen der Tarifparteien zusammensetzt, gibt es Untergruppen.
Die bekanntesten sind u.a. die Sozialkassen für Dachdecker, Sozialkassen für Garten- und Landschaftsbau sowie Sozialkassen der Maler und Lackierer. Die einzelnen Sozialkassen setzen sich aus den Verbänden der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung zusammen. Die Teilnahme am Sozialkassenverfahren ist für alle Unternehmen erforderlich, die der SOKA unterliegen. Das heißt, dass Arbeitgeber, die Baulohn abrechnen, in gleichen Abständen Beiträge zahlen und die monatlichen Meldungen vornehmen müssen.
Warum werden die Sozialkassen benötigt?
Aufgrund der Witterung und der daraus resultierenden schwierigen Bedingungen für Löhne und Arbeitnehmer:innen sollen diese Kassen sicherstellen, dass die Angestellten ihr rechtmäßiges Entgelt erhalten, z. B. wenn sie im Urlaub oder witterungsbedingt abwesend sind. Um das zu garantieren, sind die Arbeitgeber:innen, die von der SOKA betreut werden, gesetzlich verpflichtet, das Urlaubsgeld in die Urlaubskasse (ULAK) einzuzahlen. Nachdem der Arbeitnehmende von seinem Urlaub Gebrauch gemacht hat, wird dem Unternehmen das Geld erstattet. Der Betrag wird vonseiten der ULAK verwaltet, bis er an den Arbeitgeber zurückgezahlt wird. Die Sozialkassen stellen sozusagen die Grundlage für ein geregeltes Arbeitsverhältnis zwischen Betrieb und Arbeiter:in dar.
Die eleganteste Lösung für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung ist das Auslagern an spezialisierte Dienstleister wie wir es sind. Als erfahrenes Baulohnbüro sind wir mit allen Facetten dieses Rechnungsbereiches vertraut – inklusive der Feinheiten der Baulohnabrechnung, der Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt (arbeitsstundenabhängig oder für jeden Monat gleich), von Überstunden, Teilzeitbeschäftigung und Minijobs.
Von uns erhalten Sie Ihre Gehaltsabrechnung aus einer Hand. Zum Festpreis erhalten Sie von uns das volle Paket. Inklusive sind die Basic-Standardauswertungen
Pünktlich und zuverlässig.
Ob fünf, 50, 500 oder 5.000 Mitarbeiter: Sie erhalten Ihre Unterlagen zur Baulohnabrechnung stets zum vereinbarten Termin, vollständig und korrekt.
Ohne Risiko.
Wir garantieren für unsere Arbeit: Prüfungen durch das Finanzamt sowie durch Sozialversicherungsträger können Sie gelassen entgegenblicken.
Flexibel und aktuell.
Profitieren Sie von unserem Know-how: Wir sind über alle Gesetzesänderungen informiert und sind jederzeit perfekt vorbereitet.
Ganz persönlich.
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit für die Baulohnabrechnung haben Sie dauerhaft Ihren persönlichen Ansprechpartner. Wir mögen keine Callcenter.
Wir beraten im Rahmen von § 6 Nr. 3 und 4 StBerG - keine Rechts- und Steuerberatung!
Im Gegensatz zu vielen Steuerberatern sind wir auf die Lohnabrechnung spezialisiert, es ist für uns nicht nur ein "Nebengeschäft".
Gehaltsabrechnungen benötigen alle Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter. Die deutsche Gewerbeordnung verpflichtet dazu, ihren Arbeitnehmern diese auszuhändigen. Außerdem ist sie für die Steuerabrechnung des Arbeitgebers und -nehmers unabdingbar.
Unternehmer haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, wie sie mit den entsprechenden Vorschriften umgehen. Große Konzerne lassen sie durch eine interne Abteilung erledigen, Einzelunternehmer bürden sich manchmal diese Last selbst auf – mit dem hohen Risiko von Fehlern, von der Arbeitsbelastung ganz zu schweigen.
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